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09.03.2006

Windfeld Wolfsmoor: NABU-Einspruch

Landesamt prüft nun Einspruch

Uckermark (MS). Das Landesumweltamt erteilte der Firma Enertrag Windfeld Wolfsmoor GmbH & Co. KG am 27. Januar die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 22 Windkraftanlagen am Standort Brüssow. Veröffentlicht am 15. Februar im Amtlichen Anzeiger des Amtsblattes des Landes Brandenburg vom 15. Februar 2006, begann damit die vierwöchige Widerspruchsfrist.

Der Widerspruch des NABU-Landesverbandes hat, so die Pressesprecherin des Landesumweltamtes, Frauke Zelt, aufschiebende Wirkung. „Wir informieren den Vorhabensträger davon, der entscheiden kann, ob das Verfahren weitergeführt werden soll oder ob er einen Antrag auf sofortige Vollziehung stellt.“ Über letzteren entscheidet erneut das Landesumweltamt. Falle die zugunsten des Vorhabensträgers aus, dann stehe dem NABU die Möglichkeit offen, bei Gericht Antrag auf Unterlassung zu stellen. „Vor diesem Hintergrund vermag niemand einzuschätzen, wie lange sich diese Entscheidung hinziehen wird“, sagt Frauke Zelt.

Die Landesbehörde habe zu klären, inwieweit der NABU in das Genehmigungsverfahren nach dem BImSch-Gesetz hätte einbezogen werden müssen. Vom Grundsatz her seien Naturschutzverbände an dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen, wenn eine Befreiung von Verboten zum Schutz der Flora und Fauna gemäß Bundesnaturschutzgesetz angezeigt sei. „Diesen Forderungen tragen wir Rechnung“, betont Frauke Zelt, ohne in Abrede zu stellen, dass auch Fehler gemacht werden können.

Quelle: Prenzlauer Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.