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09.03.2006

Windfeld Wolfsmoor: NABU Einspruch

NABU fordert ein „sauberes Verfahren“

Uckermark (MS). Erst aus dem Amtsblatt des Landes Brandenburg habe der NABU-Landesverband Brandenburg über die immissionsrechtliche Genehmigung zum Bau von 22 Windkraftanlagen in der Gemarkung Brüssow erfahren, erklärt dessen 1. Vorsitzender Tom Kirschey gegenüber dem Uckermark Kurier.

Sicher wäre es von Vorteil gewesen, so reagiert er auf Nachfrage, über die geplanten Windkraftanlagen früher informiert gewesen zu sein. „Doch Antragsdokumente lagen uns nicht vor. Für uns ist der einzige Berührungspunkt das Genehmigungsverfahren. Wir haben als einziger von fünf anerkannten Naturschutzverbänden im Land von unserem Recht des Widerspruchs Gebrauch gemacht.“

Nach Kirscheys Worten liege eine so genannte artenschutzrechtliche Betroffenheit vor. Demnach fordere das Bundesnaturschutzgesetz die Beteiligung von Naturschutzverbänden, wenn mit Genehmigungen eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt werde. Das sei aus jetziger Sicht eine Formalie. Dennoch werde der NABU Akteneinsicht beantragen, da sich Details zum Beispiel über die Betroffenheit geschützter Arten wie Kranich und Rohrweihe aus den ihm bekannten Unterlagen nicht erschließen, so Kirschey.

„Unsere Widersprüche sind unabhängig von persönlichen Betroffenheiten“, meint Tom Kirschey mit dem Hinweis auf Bürgerinitiativen. „Wir sind auch nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen. Doch wir müssen im Interesse des Naturschutzes auf ein sauberes Verfahren bestehen.“

Quelle: Prenzlauer Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.