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02.12.2008

Rechte Brüssowerin vor Gericht

Gericht zieht Schlussstrich unter Gewaltserie einer Frau

Von Stefan Adam

Urteil. Wegen Nötigung, Körperverletzung und Raub muss eine Brüssowerin für fünf Jahre ins Gefängnis.

Prenzlau/Brüssow. In Handschellen wurde die junge Frau in den großen Verhandlungssaal des Prenzlauer Amtsgerichtes geführt. Es war der vierte Verhandlungstag, der den Schlusspunkt unter eine beispiellose Gewaltserie in der Uckermark setzten sollte. Einige Zeit Untersuchungshaft hat die Angeklagte schon verbüßt, das Prozedere ist ihr nicht fremd. Die 23-Jährige aus Brüssow war während der Verhandlung recht locker, gab ihre Schuld zu und war umfassend geständig. Doch nach dem Plädoyer der Staatsanwältin und dem Urteilsspruch des Jugend-Schöffengerichtes konnte sie die Tränen nicht mehr unterdrücken.

Sechs Jahre Jugendstrafe lautete die Forderung der Anklagevertreterin, für gemeinschaftlichen schweren Raub und Nötigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Dazu den Erlass eines Haftbefehles und sofortige Einweisung in eine Entziehungsanstalt. „Die Alkoholerkrankung muss behandelt werden, sonst ist die Angeklagte eine tickende Zeitbombe“, begründete die Staatsanwältin ihre Forderung.

Eine Ansicht, die die Richter in ihrem Urteil teilten, auch wenn sie die Haftstrafe um ein Jahr reduzierten. Es ginge nicht um jugendliche Leichtsinnstaten, sondern um zum Teil brutal ausgeführte Verbrechen. Insgesamt wurden der jungen Frau elf Taten zur Last gelegt. Zwei weitere Verurteilungen flossen in die Einheitsjugendstrafe ein. Erhebliche Reifeverzögerungen bei der Angeklagten führten zur Anwendung des Jugendrechts.

Das Gericht befand die junge Frau für schuldig, im Zeitraum von März 2005 bis August 2006 eine Serie von schweren Eigentums- und Gewaltdelikten in der Uckermark verübt zu haben. In einem Fall quälte sie gemeinschaftlich mit zwei Mittätern einen Mann aus Trampe in seiner Wohnung. Sie schlug ihn brutal zusammen und stach mit einem Werkzeug auf ihn ein. Sie brachte ihrem Opfer erhebliche Verletzungen bei und drohte ihm weitere an, wenn er Anzeige erstatten würde. Die Täter nahmen 50 Euro, ein Handy und Pkw-Schlüssel mit. Die erheblich älteren Mittäter wurden dafür vom Landgericht Neuruppin bereits im Jahre 2006 zu jeweils sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

In einem anderen Fall attackierte sie einen ehemaligen Schulkameraden, den sie zufällig in Brüssow traf, mit Schlägen und Tritten und zwang ihn in seiner Wohnung Rasierschaum zu essen sowie Spülmittel zu trinken. Zuvor zerstörte sie mehrere Glasscheiben und Schaufenster im Ort – Gesamtschaden über 3000 Euro. Die meisten dieser Taten beging die junge Frau unter erheblicher Alkoholeinwirkung. Zeugen berichteten, dass sie bei den Attacken gegen die Männer förmlich ausgerastet sei und ihren Frust abreagiert habe.

Die Richter sprachen in der Urteilsbegründung von einer massiven und brutalen Gewaltszenerie, die folterähnliche Methoden hatte. Die Einweisung in eine Entziehungsanstalt vor ihrem Strafantritt sei unerlässlich.

Quelle: Prenzlauer Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.