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21.07.2010

Brandenburg: Gericht

Beweis für Nötigung fehlt

Von Silvio Witt

Urteil. Der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk Bahlmann wurde gestern freigesprochen. Das Amtsgericht entschied im Zweifel für den Angeklagten.

Löcknitz/Prenzlau. Am Ende konnte das Gericht keiner Seite mehr oder weniger Glauben schenken. Es stand die Aussage des Brüssower Ortsbeirats und Freien Journalisten Peter Huth gegen die von Dirk Bahlmann, NPD-Gemeindevertreter in Löcknitz, der mit dem Vorwurf der Nötigung auf der Anklagebank saß.

So lautet der Richterspruch „im Zweifel für den Angeklagten.“ Doch bevor gestern im Prenzlauer Amtsgericht nach 45-minütiger Verhandlung ein Urteil gefällt werden konnte, wurde die schwelende Auseinandersetzung zwischen beiden Seiten mehr als deutlich.

In Artikeln hat Peter Huth in der Vergangenheit über die rechtsextreme Szene in der Region berichtet. Vornehmlich auf seiner Homepage www.gegenrede.info veröffentlichte er diese. Auch in öffentlichen Veranstaltungen bezog er Position zur NPD. Im vergangenen Jahr hat Huth außerdem für die ZDF-Sendung „Reporter“ über den Kommunalwahlkampf der Partei berichtet. Hier traf er auf Dirk Bahlmann, der laut Aussage Huths damals zu keinem Interview bereit war. Am 18. August 2009 begegneten sich die beiden in Brüssow zufällig wieder. Dass Bahlmann bei dieser Begegnung Huth angesprochen hat, leugnete er nicht. Doch sei dabei keine Drohung gefallen. Er habe Huth lediglich darauf hingewiesen, die „Hetze gegen ihn und seine Kameraden“ einzustellen. Dies jedoch nicht aus politisch motivierten Gründen, sondern da er durch die Beiträge im Internet seinen Ruf als selbstständiger Bauunternehmer gefährdet sieht. Worte wie „Judensau“ und „Drecksau“ seien bei dieser Begegnung definitiv gefallen, schilderte Huth in seiner Befragung als Zeuge. Außerdem habe er die Ansprache: „Wenn du mich nochmal in den Dreck ziehst, mach‘ ich dich fertig. Wir wissen, wo du wohnst!“ in Erinnerung. Letztere Worte hätten bei ihm auch zur Entscheidung geführt, Anzeige zu erstatten. Er habe mit sich gerungen, entschied sich dann doch für den Gang vors Gericht, um seine Familie zu schützen. Die Ernsthaftigkeit der Situation machte der 56-Jährige auch daran fest, dass Bahlmann beim Aufeinandertreffen quasi „Stirn an Nase“ die Konfrontation suchte.

Ein Zeuge dieser Begegnung, der mit Bahlmann unternehmerisch zusammenarbeitet, will diese Provokation nicht mitbekommen haben. Aufgrund der Nähe des Zeugen zum Angeklagten zweifelte die Staatsanwaltschaft an dessen Glaubwürdigkeit. Nicht jedoch an den Schilderungen Huths. Mit Blick auf Bahlmanns acht Eintragungen im Bundeszentralregister und einer Bewährungsstrafe, der eine politisch motivierte Tat vorausging, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Als der Freispruch verlesen wurde, herrschte Stille unter der handvoll Begleitern, die Bahlmann ins Amtsgericht gefolgt waren. Vor der Verhandlung fehlte dem Angeklagten diese Gelassenheit. Als Huth auf dem Weg zum Gerichtssaal den Wartenden ein „Guten Morgen“ wünschte, kommentierte Bahlmann dies mit „Dein ,Guten Morgen‘ kannst du dir sparen!“

Quelle: Prenzlauer Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.