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31.07.2010

Brandenburg:

Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Bahlmann-Urteil ein

Prenzlau/Löcknitz (NK). Vor einer Woche war der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk Bahlmann vor dem Amtsgericht Prenzlau vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen worden (Nordkurier berichtete). Jetzt bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichtes, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.

Bahlmann war angeklagt, den Journalisten Peter Huth im August 2009 in Brüssow den Weg versperrt, ihn beschimpft und für seine journalistische Arbeit Prügel angedroht zu haben. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte der Strafrichter erklärt: "Es kann so gewesen sein wie das Herr Huth erzählt. Es kann aber auch so gewesen sein wie das Herr Bahlmann erzählt." Hier stehe Aussage gegen Aussage. Das Gericht wisse nicht, wer Recht habe. Deshalb werde Dirk Bahlmann freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Verurteilung des Löcknitzers und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert.

Quelle: Pasewalker Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.