[home]   [termine]   [news]   [geschichte]   [fantasie]   [sponsoren]   [kontakt]
 


 

 

25.03.2011

Amt Brüssow

Haushaltsplan und Satzung beschlossen

Brüssow (GR). Hauptthema der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses Brüssow waren die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2011. Die Kämmerin des Amtes, Birgit Briese, erläuterte auf der öffentlichen Sitzung den Haushaltsplan 2011.

In der umfangreichen Diskussion wurde zu den einzelnen Planpositionen Stellung genommen, Für und Wider erläutert. Danach wurden die Satzung und der Haushaltsplan für 2011 bei einer Gegenstimme angenommen. Das Amt Brüssow hat seine kommunale Haushaltswirtschaft zum 1. Januar 2010 auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Danach war für das erste Haushaltsjahr, in dem die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bestätigte, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 einschließlich des Anhangs und der beigefügten Übersichten zum Anlagevermögen, den Forderungen und Verbindlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen entspricht.

Der Amtsausschuss beschloss auf seiner Sitzung am 22. März 2011 den Entwurf der Eröffnungsbilanz einstimmig. Im weiteren Verlauf dieser Sitzung erteilten die Mitglieder des Amtsausschusses auf der Grundlage der Rechnungsprüfungsberichte der Jahresrechnungen 2008 und 2009 dem Amtsdirektor die Entlastung für diese beiden Haushaltsjahre.

Die Ämter Gerswalde, Gramzow, Brüssow und die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland haben gemeinsam mit der Stadt Prenzlau im Jahr 2010 beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine Interessenbekundung abgegeben, um ihre interkommunale Zusammenarbeit zu vertiefen und hierzu durch das neue Förderprogramm "Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit" unterstützt zu werden. Aus 25 landesweiten Bewerbungen erhielten fünf, darunter die oben genannten Kommunen, einen positiven Fördermittelbescheid.

Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese wurde dem Amtsausschuss vorgelegt, der sie einstimmig annahm.

Quelle: Prenzlauer Zeitung

zurücknach oben

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.