1798 |
Hofprediger Friedrich Samuel Gottfried Sack, Erzieher und Berater Friedrich Wilhelm III. (16.11.1797 bis 07.06.1840 König von Preußen), überzeugt den preußischen König vom Plan einer liturgischen Einheitlichkeit der beiden Kirchen. |
1804 |
Einsetzung einer liturgischen Kommission durch Königs Friedrich Wilhelm III. Die Kommissionsarbeit endet mit dem Einmarsch der Armee Napoleons in Preußen. |
27.09.1817 |
Potsdamer Proklamation des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., das Säkularfest der Reformation in der Vereinigung der bisherigen reformierten und lutherischen zu einer evangelisch?christlichen Gemeinde zu feiern und gemeinsam das Heilige Abendmahl zu genießen. Friedrich Wilhelm III. entschließt sich eine einheitliche Agende (Gottesdienstordnung) für eine vereinigte preußische Landeskirche zu schaffen. |
25.12.1821 |
Erste Durchführung der neuen Gottesdienstordnung bei Armeegottesdiensten |
09.01.1822 |
Erster Gottesdienst im Berliner Dom nach der neuen Agende. |
1822 |
Zusendung der Agende an alle Konsistorien und Superintendenten mit dem Auftrag, sie an alle Geistlichen zu verteilen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Nur 389 Geistliche (ein Sechzehntel) waren bereit, die neue Gottesdienstordnung zu übernehmen. Inhaltliche Kritik an der Agende aus beiden Kirchen. Debatte um Frage, ob der König überhaupt das Recht hat, den Kirchen eine Agende zu verordnen. |
1823 |
Nach anfänglicher Verärgerung entschließt sich Friedrich Wilhelm III. eine Reihe von geäußerten Bedenken zu berücksichtigen und fügt seiner Agende von 1821 einen Anhang an. |
1824 |
Nachdem in Pommern 1136 von 1311 Kirchen die Agende angenommen haben und die restlichen 175 die Einführung von Zugeständnissen abhängig gemacht haben, gestattet der König diesen Gemeinden den Gebrauch altherkömmlicher Gebete und Formulare. Diese wurden in einem besonderen Anhang der Agende angefügt. |