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08.07.2006

Brüssower waren die Opder

Richter verhängt sechs Jahre Haft für Schläger

Von Dagmar Simons

Uckermark. Das letzte bisschen Farbe wich aus Marco M.s Gesicht, als er das Urteil hörte. Wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes verurteilte die dritte große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin den 28-Jährigen gestern zu sechs Jahren Haft.

Der mitangeklagte Tino L. muss wegen schweren Raubes ebenfalls für sechs Jahre hinter Gitter. Gleich zwei Taten wurden Marco M. zur Last gelegt. „Beide waren durch Alkohol und die Federführung von Beatrice K. gekennzeichnet“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Rempe. Durch die junge Frau, deren Verfahren noch aussteht, sei es überhaupt erst zu den Taten gekommen. Am 11. April vergangenen Jahres war Marco M. mit Beatrice K. in Brüssow auf dem Weg zu einem Freund. An dem Haus angekommen, lief ihnen der 24-jährige Steffen K. in die Arme. Bevor dieser überhaupt registrieren konnte, was ihm geschah, hatte Beatrice K. ihm schon mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Marco M. mischte sich tatkräftig ein. Außerdem stachelte er die junge Frau immer wieder an. Die beiden folgten ihrem Opfer noch in die Wohnung, wo er sich das Blut abwaschen wollte. Steffen K. wurde mit einem Duschkopf geschlagen, ihm wurde Weichspüler eingetrichtert, er musste Rasierschaum schlucken. Zum Schluss drückte Beatrice K. noch brennende Zigaretten in seinem Gesicht aus. „Das sind regelrechte

Foltermethoden, die zu einer erheblichen Bestrafung führen müssen“, sagte Richter Rempe. Diese Tat werde auch für Beatrice K. schwerwiegende Folgen haben, so Rempe. Steffen K. steht noch heute deutlich unter dem Eindruck des damals Erlebten. Er hatte solche Angst, dass er seine Peiniger nicht anzeigte. Und auch nicht zum Arzt ging, obwohl er einen Nasenbeinbruch und einen ausgeschlagenen Zahn durch diesen Überfall erlitten hatte.

Elf Tage später schlug Beatrice K. erneut zu. Diesmal bekam Horst B. aus Brüssow ihre Fäuste zu spüren. Wieder war Alkohol im Spiel. Nach einer Geburtstagsfeier war das Geld alle. Da fiel Tino L. (33) ein, dass Horst B. ihm noch 50 Euro schulde. „Beatrice wurde vorgeschickt, um sich bei Horst B. einzuschleimen“, so Rechtsanwalt Müller. Als Marco M. und Tino L. in der Wohnung von Horst B. eintrafen, saß Beatrice K. auf dessen Schoß. Völlig unvermutet schlug sie plötzlich auf B. ein und verletzte ihn mit einem Schraubenzieher. „Eine Kampfhundattacke war nichts dagegen“, hatte Horst B. ausgesagt. M. mischte mit. Tino L. entnahm 50 Euro aus B.s Geldbörse. Schließlich zogen die drei mit B.s Autoschlüssel und seinem Handy ab. Für das Gericht war diese Tat „brutal und unverfroren“. Beide Angeklagten sind vorbestraft. Tino L. stand während der Tat noch unter Bewährung. Für ihn sprach lediglich sein Geständnis. Bei Marco M. ging man bei der zweiten Tat von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Ein Atemalkoholtest nach der Tat hatte drei Promille ergeben. (Siehe auch folgenden Artikel.)

Quelle: Prenzlauer Zeitung

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Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nordkurier.